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Die Sprünge

1. STEILWAND/PALISADE

In der Kl. I nur eine Höhe: 1,80 m = 15 Punkte. Die Steilwand kann 1,5 bis 1,9 m breit sein. Der Sprung besteht unterhalb aus einer festen, 1 m hohen Platte, auf der 10 cm hohe und 27 - 30 mm dicke, unbehandelte Latten liegen. Auf der Rückseite der Steilwand befindet sich eine geneigte Fläche (zusammengesetzte Latten), fixiert bei 1,7 m und auf 1,2 m parallel zur Wand. Die ca. 30 mm dicken Latten bremsen den Absprung des Hundes von der Steilwand. Die geneigte Fläche dient dazu, die Steilwand zu fixieren. Damit die Steilwand einfacher transportiert werden kann, steht sie auf 2 horizontal zur Wand montierten Balken (wie ein umgekehrtes "T"). Kein Käfig hinter der Wand, da kein Rücksprung.

 

 

2. WEITSPRUNG

In der Kl. I nur eine Weite: 3,0 m = 15 P. Der Sprung besteht aus einem Rahmen mit 3 Latten. Eine 2 m lange und 10 cm hohe Latte befindet sich an der Front (vorne) vom Sprung. Die beiden seitlichen Latten sind 3 m lang, vorne 10 cm und erhöhen sich nach hinten auf 20 cm. Sie sind am Ende mit Metallecken am Boden fixiert. Quer über dem Sprung sind einige farbige Gummibänder im Abstand von ca. 30 cm befestigt. Der Hund muss den Rahmen und eine 1,95 m lange und 1 m breite Wippe überspringen, die sich unbehindert zum Rahmen hin bewegen kann. Man erhält so einen Sprung von 3 bzw. 3,50 m. Für einen 4-m-Sprung genügt es, die Wippe entsprechend zu verschieben. Die Wippe muss so konstruiert sein, dass die vordere Seite 30 cm Abstand zum Boden hat.

 

3. HÜRDE

In der Kl. I nur eine Höhe : 1 M. = 15 Punkte. Die Hürde besteht aus einer beweglichen, mit 2 Zapfen versehenen Platte, die 1,5 m breit und 60 cm hoch sein muss und in das Gestell eingehängt wird. Über dieser Platte befindet sich ein in sich drehendes, 30 cm hohes Brett, das bei der geringsten Bewegung herunterfällt und keine Verletzungsgefahr für den Hund darstellen darf. Der Sprung muss für die angegebenen Höhen verstellbar sein. Weder vor noch hinter dem Sprung befindet sich ein Graben. Sobald der Hund den Hinsprung ausgeführt hat, ist ein Hörzeichen erlaubt, um den Hund zu blockieren. Bei zusätzlichem Sichtzeichen Abzug von 2 P. Auf Signal des Richters darf der HF seinen Hund mit einem Hör- und Sichtzeichen für den Rücksprung platzieren. Jedes weitere Kdo für das Blockieren oder Plazieren wird bestraft. Nach dem Rücksprung kann der HF seinen Hund mit einem fakultativen Hörzeichen "bei Fuss" nehmen.

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