MRG NRW
MRG NRW 

Der Schutzdienst

1. ANGRIFF VON VORNE MIT STOCK

Start / Angriff / Ablassen und Zurückkommen

 

Erlaubte Mittel:

Sperren, Bedrängen, Bedrohen, Einschüchtern, Angriff auf den Hund (2 Schritte maximal),Ausweichen während des Angriffes, wenn Hund loslässt.

 

Unerlaubte Mittel:

Ausweichen kurz bevor der Hund zufassen kann, Stockschläge, jegliche schmerzverursachende Handlungen des Helfer, in diesem Fall Platzverweis und Rapport über den Vorfall.

 

Hindernisse:

- Wassergraben aus Plastik, Wasserhöhe max. 20 cm

- Strohballen

- gestapelte oder in der Höhe fixierte Reifen

- an einem Gerüst fixierte Bänder

- Netz

 

Bis auf den Wassergraben dürfen alle Hindernisse nicht breiter als 80 cm sein. Die Reifen,Strohballen oder das Netz nicht höher als 80 cm. In der Länge sind 8 - 10 m erlaubt. Die Hindernisse müssen das Verhalten des Hundes vor dem Angriff deutlich erkennen lassen und dürfen den Hund weder verletzen noch ihm Schmerz zufügen. Der Helfer muss sich 3 m hinter und in der Mitte des Hindernisses aufhalten.

 

2. ANGRIFF MIT GEGENSTÄNDEN

 Start / Angriff / Ablassen und Zurückkommen

 

Erlaubte Gegenstände: (nur dazu bestimmt, den Hund zu beeindrucken)

- Zweige, Rassel

- Tuch, Zeitung

- Plastikfolie oder -sack, Plastikeimer leer oder voll

- jegliche lärmverursachende Utensilien (jedoch unschädlich, harmlos)

- etc.

 

3. ANGRIFF IN DER FLUCHT, GEBISSEN

 Start / Angriff / Ablassen und Zurückkommen

 

Der Helfer flüchtet, ohne sich umzudrehen oder dem Hund auszuweichen. Er ist mit einem Revolver bewaffnet und schiesst 2 Mal während der Hund beisst. Er wehrt sich vehement aber ohne brutal zu sein, um das Beissverhalten auf die Probe zu stellen. Sobald das Hörzeichen zum Ablassen gegeben wurde, bleibt er sofort und total unbeweglich stehen.

 

 

4. ANGRIFF IN DER FLUCHT – ABGEBROCHEN

Start / Angriff

 

Der Helfer muss sich wie bei dem "gebissenen" Angriff verhalten. Die Reihenfolge der beiden Angriffe in der Flucht wurde von jedem HF für seinen eigenen Hund ausgelost und ist nur dem Richter bekannt. Der zuständige Helfer für die Futterverweigerung schwingt, nach dem Start des Hundes, zum Angriff und auf Anordnung des Richters die rote Fahne, wenn es sich um einen abgebrochenen Angriff handelt und der Ringhelfer berührt sofort danach die Schulter des HF, damit er seinen Hund vorzeitig, ohne dass er beisst, abrufen kann. Er hebt die grüne Fahne, wenn es sich um einen gebissenen Angriff handelt. Nach dem Hörzeichen des HF für das Ablassen und Zurückkommen setzt der Helfer in gleicher Weise, ohne den Hund zu provozieren oder zu schiessen, seine Flucht fort.

 

5. REVIEREN NACH DEM HELFER UND TRANSPORT

Auffinden und Verbellen / Transport

 

Der HF verlässt mit seinem Hund und zusammen mit dem Ringhelfer den Platz. Sobald der Helfer sich versteckt hat, begibt sich der HF mit seinem Hund auf Signal des Richters wieder in den Ring (siehe "Allgemeine Bestimmungen", Aufstellen vor jeder Übung). Wenn der Hund den Helfer innerhalb der festgesetzten Zeit nicht gefunden hat, wird die Übung abgebrochen. Wenn der Hund den Helfer findet, aber bis zum Ablauf der vorgegebenen Zeit nicht bellt, werden die Punkte für das "Auffinden und Verbellen" abgezogen, der HF geht aber auf Signal des Richters zum Versteck, um die Übung fortzusetzen. Wenn der Hund vor Ablauf der Zeit in einem Kreis von 3 m zum HF geht, kann dieser ein 2. Hörzeichen für das "Auffinden" geben, das jedoch bestraft wird. Die Punkte für das "Auffinden und Verbellen" werden auch dann abgezogen, wenn der Hund den Helfer im Versteck beisst, ob er nun gebellt hat oder nicht. Bellt der Hund ohne gefunden zu haben, erfolgt Punktabzug. Wichtig ist, dass sich ein Mitglied der Jury zur Beurteilung der Arbeit in der Nähe des Versteckes aufhält. Bewacht der Hund nicht, flieht der Helfer auf Anweisung des Richters, die dabei zurückgelegten Meter werden abgezogen. Bewacht der Hund, kommandiert der HF auf Signal des Richters den Helfer aus dem Versteck. Der Helfer muss die vom Richter vorgeschriebene Strecke, die für jeden Hund gleich ist, genauestens einhalten. Der Helfer geht normal und natürlich und bei jedem Hund gleich, ohne ihn zu provozieren. Je nach Wachsamkeit und aufgrund des Verhaltens des Hundes, versucht er selbständig 3 Mal zu fliehen, unabhängig von einer eventuellen Flucht aus dem Versteck. Während den Fluchtversuchen kann er dem Hund ausweichen, um die grösstmögliche Distanz zum Hund zu erzielen. Er flieht so lange, bis das Hörzeichen des HF nach Signal des Richters erfolgt. Der Hund muss während mindestens 3 s gebissen haben. Die zurückgelegte Distanz nach Anbiss des Hundes wird nicht bewertet. Lässt der Hund jedoch vor dem Hörzeichen des HF ab, setzt der Helfer seine Flucht fort. Erst auf Zeichen des Richters und nach dem Ablassen, darf der Helfer weitergehen. Während dem ganzen Transport hält sich der HF in einem Abstand von 3 m hinter oder neben dem Hund, nicht jedoch vor ihm. Das Ende der Übung wird durch den Richter mittels mehrerer Hupzeichen angezeigt. Der HF gibt sodann das Hörzeichen "Halt" und der Helfer bleibt stehen. Er nimmt seinen Hund "bei Fuss" und hält sich dem Ringhelfer zur Verfügung. Bei den Fluchtversuchen wird kein Spielraum für die Fluchtmeter angerechnet.

 

6. FÜHRERVERTEIDIGUNG

  1. Es gibt immer eine einleitende Begegnung zwischen Helfer und HF mit oder ohne
  2. Konversation.
  3. Der Schwierigkeitsgrad für den Hund ist den einzelnen Klassen (I, II, III) anzupassen.
  4. In jeder Klasse muss die Aggression des Helfer klar und eindeutig mit 2 Händen erfolgen.
  5. Der Helfer und HF bleiben während 2 s stehen.
  6. Der Hund darf nur bei Angriff auf seinen HF reagieren.

 

Der Helfer muss den HF beim Angriff während 2 s festhalten. In dieser Zeit muss der Hund beissen.

 

Das Kdo zum Ablassen erfolgt auf Signal des Richters. Der Hund muss den Helfer während 5 s bewachen. Am Ende der Übung gibt der Richter das Zeichen zum Abrufen des Hundes.

 

Bemerkung:

Während der Führerverteidigung, für das Ablassen und bis der Hund "bei Fuss" ist, bleibt der HF auf 3 m Distanz zum Helfer.

 

 

 

7. BEWACHEN EINES GEGENSTANDES

Der Richter kann 1 oder 2 Helfer gleichzeitig in Anspruch nehmen, jedoch muss sich der 2. Helfer auf mindestens 10 m Distanz halten, wenn der andere aktiv ist. 3 Wegnahmeversuche sind obligatorisch. Die Abzüge sind kumulativ und identisch für die 3 Versuche, je nach Fehler. Falls es dem Helfer gelingt, den Gegenstand zu nehmen, egal ob beim 1., 2. oder 3. Versuch, gilt die Übung als "nicht bestanden" (- 30 Punkte). Der Gegenstand befindet sich in der Mitte eines Kreises von 2 m Durchmesser. Darum ein 2. Kreis mit 5 m Durchmesser. Der Helfer dringt in den äusseren Kreis ein und versucht, den Gegenstand, ohne den Hund anzugreifen oder wegzuziehen, zu nehmen. Lässt der Hund den H. in den 2-m-Bereich, ist es ihm erlaubt, jede Art von List, Bedrohung oder Verleitungsversuch anzuwenden, um den Hund zu beeindrucken. Der Wegnahmeversuch muss innerhalb 30 s erfolgen. Für einen der 3 Versuche (gleich für alle Teilnehmer) kann sich der H., im Einverständnis mit dem Richter, bestimmter Gegenstände bedienen, um den Hund abzulenken. Er darf aber niemals den Hund damit abwehren, wenn er zubeissen will. Wenn der Hund beisst, egal in welcher Situation, ohne dass der Helfer vorher den Gegenstand berührt oder weggenommen hat, muss der er 2 s warten, bevor er sich rückwärts entfernt oder den Hund mit sich zieht, wenn dieser nicht ablässt. Beisst der Hund zu, nachdem der Helfer den Gegenstand genommen hat, muss er diesen sofort und unmittelbar bei sich abstellen und wie oben beschrieben weitermachen. Beisst der Hund in den Gegenstand oder blockiert ihn mit seinen Pfoten, ohne den H. zu beissen, und dieser berührt den Gegenstand, muss er ihn aus dem 2 m Kreis ziehen, damit der Richter die Übung aufgrund nicht auszureichenden Bewachens des Gegenstandes abbrechen kann. Massgebend für die Distanz zum Gegenstand im Moment, wo der Hund zubeisst, ist der Standort des Helfer. Lässt sich der Hund vom Helfer wegziehen, errechnet sich die Distanz ab dem Standort des Hundes (mit den Pfoten ausserhalb einer der Kreise). Wenn der Richter befindet, dass das Bewachen trotz erfolgreicher Absolvierung, nicht perfekt ausgeführt wurde, hat er das Recht, dies im "Allgemeinen Verhalten" in Abzug zu bringen.

 

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